Gerichte und Notare
Als Rechtsanwältin und Dipl. RPfl. (FH) mit Gerichts-und Verwaltungserfahrung sowie steuerrechtlichem Hintergrund, verfüge
ich über einen breiten Erfahrungsschatz in der Abwicklung von Nachlassfällen mit vielfältigen und individuellen
Lebenssachverhalten. Nebenberuflich habe ich über Jahre in einer Insolvenzkanzlei mitgearbeitet und durfte den Wechsel der
Konkursordnung zur Insolvenzordnung aus verschiedenen Perspektiven begleiten.
Seit 2013 bin ich hauptberuflich im Bereich Nachlass als Nachlasspflegerin, Nachlassverwalterin, Testamentsvollstreckerin
und Mediatorin tätig.
Bei der Abwicklung der Nachlässe spielt das Vollstreckungsrecht eine zunehmend große Rolle, insbesondere, wenn Grundbesitz
vorhanden ist. Durch meine ehemalige Tätigkeit als Grundbuchrechtspflegerin finde ich mich auch im Grundbuch gut zurecht.
Sowohl Zwangs- als auch Auseinandersetzungsversteigerungen sind für mich wirtschaftlich sinnvolle Alternativen zu ewigen
Diskussionen unter Miteigentümern oder Miterben. In Zusammenarbeit mit Gutachtern und Rechtspflegern konnten hier bereits
einige Verfahren positiv abgeschlossen werden.
Durch die Kenntnis der Abläufe im Gericht und in den Verwaltungen sowie die Erkenntnis der hohen Arbeitsbelastung, weiß
ich, wie hilfreich die Einhaltung von Fristen und offener direkter und zeitnaher Kommunikation sind. Danach richte ich
meine Arbeitsweise aus.
Durch die neuen Medien und mein ausgesuchtes Netzwerk ist es mir möglich, an allen meiner Standorte kurzfristig erreichbar
und einsatzbereit zu sein.
Durch meine Beauftragung an Gerichten, an deren Sitz ich keinen Standort habe, entstehen Betroffenen keine zusätzlichen
Kosten. Ich berechne Fahrtkosten immer ab Gerichtsstandort oder, wenn mein Kanzleisitz näher ist, von dort aus.
Meine Einsatzbereiche sind Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Nachlassinsolvenzen, Testamentsvollstreckungen und
Erbauseinandersetzungen.
Als Mitglied im Bund Deutscher Nachlasspfleger (BDN) e.V. genieße ich speziellen Versicherungsschutz für Vermögensschäden
bei Testamentsvollstreckungen und Nachlasspflegschaften, die ich jedoch bislang nicht in Anspruch nehmen mußte.
Vor der Einsetzung zum Testamentsvollstrecker stehe ich gerne für ein persönliches Gespräch mit dem Testator zur Verfügung.
Ich gestalte
Vorträge nach Ihren Bedürfnissen und Wünschen. Sprechen Sie mich gerne an. Hier geht es zu unseren
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