Kosten

Die Kosten der Rechtsanwälte richten sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Eine Tierfürsorgevollmacht ist kostenfrei.

In Nachlassverwaltungen, Nachlasspflegschaften und Nachlassinsolvenzen werden die Kosten in der Regel durch das Gericht festgesetzt. Testamentsvollstreckungen und Werthaltigkeitsprüfungen eines Nachlasses werden nur nach vorheriger Honorarvereinbarung übernommen.

In der Nachlassplanungen und Vorsorge berechnen wir in der Regel ein Pauschalhonorar.
Mit Erbengemeinschaften und in der Ahnenforschung werden Honorarvereinbarungen geschlossen, die sich nach Aufwand, Schwierigkeit und Umfang der Angelegenheit bemessen. Stundensatzhonorarvereinbarungen berechnen wir minutengenau. Es besteht auch die Möglichkeit eines Halbtages- oder Tagessatzhonorars.

Ihre Investition

Sie investieren Ihre Motivation, Konflikte gütlich und außergerichtlich zu lösen und vertrauen auf die Neutralität Ihres Verwalters oder Mediators. Sie nehmen sich die Zeit, den Sachverhalt darzustellen, zu erörtern, nach Lösungen zu suchen und einen Konsens zu finden. Eine Investition, die Potentiale hebt.